§ 3 Mitgliedschaft
I.
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person, gegen Entrichtung eines monatlichen Beitrages,
         werden. Ein Aufnahmebeitrag ist nicht erforderlich. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
II. 
Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages sind dem Antragssteller die Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen
Bescheid ist innerhalb von 4 Wochen der Einspruch zulässig. Über den Einspruch entscheidet die
Mitgliederversammlung.
III.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist jederzeit möglich und erfolgt durch
schriftliche Erklärung, dem Vorstand gegenüber. Wer gegen die Interessen oder das Ansehen des Vereins verstößt,
kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gegen diese Entscheidung kann innerhalt von 4 Wochen
         die Mitgliederversammlung angerufen werden, welche endgültig entscheidet.
§ 4 Ehrenmitgliedschaft
I.  
Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, können durch den Vorstand zum
Ehrenmitglied (auch z. B. Ehrenvorsitzender, Ehrendirigent, etc.) ernannt werden.
II.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben zu allen Veranstaltungen des Vereins freien Zutritt.
§ 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
I. der Vorstand
    a) geschäftsführender Vorstand
    b) erweiterter Vorstand
und
II. die Mitgliederversammlung