§1 Name, Rechtsform und Sitz
I. 
Der Verein führt den Namen Musikverein Niederauerbach 1969 e. V
II.
Er ist als rechtsfähiger Verein ins Vereinsregister beim Amtsgericht Zweibrücken eingetragen.
III.  
Der Verein hat seinen Sitz in Zweibrücken
§ 2 Zweck
I.  
Der Verein ist Mitglied im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz und dient der Erhaltung, Pflege und Förderung der
Volksmusik.
II.  
Diesen Zweck verfolgt er durch:
a)     Ausbildung an Musikinstrumenten
b)    Regelmäßige Übungsabende
c)     Förderung der Jugendausbildung
d)    Veranstaltung von Konzerten
e)     Mitwirkung bei weltlichen und kirchlichen Veranstaltungen kultureller Art.
III.
Der Verein ist selbstlos tätig – er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
IV.
Er wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen
geführt.