§1 Name, Rechtsform und Sitz
I.
Der Verein führt den Namen Musikverein Niederauerbach 1969 e. V
II.
Er ist als rechtsfähiger Verein ins Vereinsregister beim Amtsgericht Zweibrücken eingetragen.
III.
Der Verein hat seinen Sitz in Zweibrücken
I.
Der Verein ist Mitglied im Landesmusikverband Rheinland-Pfalz und dient der Erhaltung, Pflege und Förderung der
Volksmusik.
II.
Diesen Zweck verfolgt er durch:
a) Ausbildung an Musikinstrumenten
b) Regelmäßige Übungsabende
c) Förderung der Jugendausbildung
d) Veranstaltung von Konzerten
e) Mitwirkung bei weltlichen und kirchlichen Veranstaltungen kultureller Art.
III.
Der Verein ist selbstlos tätig – er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
IV.
Er wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen
geführt.